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Sommer 2026 zeigt: Hitzeschutz wird zum festen Bestandteil des Arbeitsschutzes
Hitze bei der Arbeit ist längst kein Thema mehr, das nur an einigen wenigen außergewöhnlichen Sommertagen eine Rolle spielt. Der Sommer 2026 zeigt erneut,
dass Unternehmen mit Beschäftigten im Freien zunehmend auf längere und intensivere Hitzeperioden vorbereitet sein müssen.
Bereits der Juni 2026 fiel außergewöhnlich warm aus. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes erreichte die Durchschnittstemperatur in Deutschland 19,5 °C und lag
damit auf Platz zwei der wärmsten Junimonate seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen. Besonders auffällig war die Hitzewelle vom 18. bis 28. Juni.
Eine DWD-Attributionsstudie bewertet dieses Ereignis hinsichtlich Dauer, Ausdehnung und Intensität als außergewöhnlich und ohne historisches Vorbild.
Deutschland wird langfristig wärmer
Ein einzelner heißer Sommer ist noch kein Beleg für eine langfristige Entwicklung.
Der Blick auf die Klimadaten zeigt jedoch einen klaren Trend:
Im Deutschlandmittel ist die Jahresmitteltemperatur zwischen 1881 und 2025 statistisch gesichert um rund 2,5 °C gestiegen. Der DWD weist zudem darauf hin, dass Hitzewellen
und Trockenperioden in den vergangenen Jahrzehnten häufiger geworden sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Hitzeschutz sollte künftig weniger als spontane Reaktion
auf einzelne heiße Tage und stärker als wiederkehrender Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verstanden werden.
Das betrifft besonders Beschäftigte in:
- Bau und Handwerk
- Landwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Straßenbau
- kommunalen Bauhöfen
- Grünpflege
- sonstigen Außenarbeitsplätzen
Hitze kann Sicherheit und Leistungsfähigkeit beeinflussen
Hohe Temperaturen können zu Dehydrierung, Leistungseinbrüchen und
verminderter Konzentrationsfähigkeit führen.
Die DGUV weist darauf hin, dass dadurch auch das Unfallrisiko steigen kann.
Deshalb reicht es nicht, bei 35 °C kurzfristig eine Kiste Wasser auf die Baustelle zu stellen.
Hitzeschutz sollte bereits bei der
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplanung berücksichtigt werden.
Welche Maßnahmen können Unternehmen treffen?
Die DGUV unterscheidet nach dem TOP-Prinzip zwischen technischen,
organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.
Für Außenarbeitsplätze können beispielsweise Schattenbereiche durch Sonnenschirme, Sonnensegel oder Überdachungen geschaffen werden.
Auch klimatisierte Fahrzeuge oder Maschinenkabinen können die Belastung reduzieren.
Organisatorisch können Betriebe prüfen, ob körperlich besonders belastende Tätigkeiten
in kühlere Tageszeiten verlegt werden können. Auch flexible Pausen, beschattete Pausenbereiche und eine ausreichende Getränkeversorgung gehören zu möglichen Maßnahmen.
Ergänzend kommen geeignete Kleidung, Kopf- und Nackenschutz sowie
weitere persönliche Schutzmaßnahmen infrage.
Nicht nur die Lufttemperatur zählt
Ein wichtiger Punkt: Bei Außenarbeit entscheidet nicht ausschließlich
die gemessene Temperatur über die tatsächliche Hitzebelastung.
Die Beurteilung kann unter anderem beeinflusst werden durch:
- körperliche Arbeitsschwere
- Arbeitskleidung und PSA
- Sonneneinstrahlung
- Luftfeuchtigkeit
- Wind
- Dauer der Tätigkeit
Die DGUV verweist für Arbeiten im Freien auf eine sogenannte Beurteilungstemperatur.
Ab 26 °C sollen und ab 30 °C müssen danach entsprechende Maßnahmen erfolgen;
die konkrete Beurteilung berücksichtigt weitere Belastungsfaktoren.
Hitzeschutz wird zur planbaren Aufgabe
Der Sommer 2026 macht deutlich,
warum ein betrieblicher Hitzeschutzplan sinnvoll sein kann.
Darin können Unternehmen beispielsweise festlegen:
Wer beobachtet Wetter und Hitzewarnungen?
Wer entscheidet über zusätzliche Maßnahmen?
Wo befinden sich Schatten- und Pausenbereiche?
Wie wird die Getränkeversorgung organisiert?
Welche Tätigkeiten können zeitlich verlagert werden?
So muss bei der nächsten Hitzewelle nicht jedes Mal neu improvisiert werden.
Sonnenschutz ist Arbeitsschutz
Hitze ist allerdings nur eine Seite der Belastung durch die Sonne.
Parallel muss auch die natürliche UV-Strahlung berücksichtigt werden.
Deshalb gehören
Hitzeschutz und UV-Schutz gemeinsam in die Planung von Außenarbeiten.