Sonnenschutz für Profis | Sonnenschutzhüte für Arbeit & Outdoor | Schnelle Lieferung | Sicher bestellen
ASR A5.1 im Sommer 2026 – UV-Schutz bei Außenarbeit wird konkreter
ASR A5.1 im Sommer 2026: Was Betriebe über UV-Schutz wissen sollten
Der Sommer 2026 ist der erste komplette Sommer, in dem Betriebe die im August 2025 veröffentlichte ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ in ihre Arbeitsschutzorganisation einbeziehen können.
Die Technische Regel konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für Außenarbeitsplätze und behandelt unter anderem die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung.
Damit bekommt ein Thema deutlich mehr Aufmerksamkeit, das im betrieblichen Alltag lange unterschätzt wurde: Beschäftigte, die regelmäßig draußen arbeiten, sind nicht nur Hitze, sondern auch einer erheblichen UV-Belastung ausgesetzt.
Ab UV-Index 3 wird Sonnenschutz relevant
Eine zentrale Größe der ASR A5.1 ist der UV-Index.
Die BAuA erläutert: Ab einem UV-Index von 3 sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor solarer UV-Strahlung anzuwenden. Mit steigendem UV-Index muss auch der Schutz verstärkt werden. Ab einem UV-Index von 8 sind personenbezogene Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.
Für den Arbeitsalltag bedeutet das: Der UV-Index kann ähnlich selbstverständlich berücksichtigt werden wie Temperatur, Niederschlag oder Sturmwarnungen.
Welche Beschäftigten betrifft das?
Besonders relevant ist die Regelung für typische Außenberufe, beispielsweise:
- Hoch- und Tiefbau
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Straßenbau
- kommunale Arbeiten
- Montage- und Handwerksarbeiten im Freien
Die BAuA nennt gerade solche klassischen Außenberufe im Zusammenhang
mit der neuen ASR A5.1.
Sonnenschutz nach dem TOP-Prinzip
Wichtig ist: Sonnenschutz bedeutet im Arbeitsschutz nicht automatisch Sonnencreme.
Zunächst sollten technische Lösungen geprüft werden.
Dazu können gehören:
- Überdachungen
- Sonnensegel
- Sonnenschirme
- verschattete Arbeitsplätze
- geeignete Unterstellmöglichkeiten
Danach folgen organisatorische Maßnahmen, beispielsweise das Verlegen bestimmter Tätigkeiten in weniger strahlungsintensive Tageszeiten oder das Einplanen von Pausen
im Schatten.
Erst anschließend ergänzen personenbezogene Maßnahmen das Schutzkonzept.
Dazu gehören geeignete körperbedeckende Kleidung, Sonnenbrillen,
Sonnenschutzmittel und je nach Tätigkeit auch eine geeignete Kopfbedeckung.
Sonnenschutzhut – sinnvoll, aber nicht überall
Eine Kopfbedeckung kann Kopf, Gesicht, Ohren und je nach Ausführung auch den Nacken beschatten.
Bei Arbeiten ohne vorgeschriebene Schutzhelmpflicht können beispielsweise
breitkrempige Sonnenschutzhüte eine praktische Möglichkeit darstellen.
Wichtig bleibt jedoch:
Ein Sonnenschutzhut ersetzt keinen erforderlichen Schutzhelm.
Bei Arbeitsbereichen mit Helmpflicht nennt die DGUV beispielsweise zusätzliche
Nacken- und Ohrenschutzlösungen, die mit dem Schutzhelm kombiniert werden können.
UV-Schutz sollte sichtbar werden
Die DGUV empfiehlt in einem aktuellen Beitrag aus Juni 2026 sogar,
den erwarteten UV-Index vor Schichtbeginn beispielsweise am Baustellencontainer,
im Pausenraum oder digital im Team bereitzustellen.
Das ist eine sehr einfache Maßnahme:
Heute UV-Index 2: geringe Belastung.
Heute UV-Index 5: Schutzmaßnahmen beachten.
Heute UV-Index 8: intensive UV-Belastung – Schutz konsequent umsetzen.
So wird aus einem abstrakten Thema ein Wert, den Beschäftigte täglich nachvollziehen können.
Fazit
Die ASR A5.1 macht deutlich: Natürliche UV-Strahlung gehört bei Außenarbeitsplätzen in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Für Unternehmen ist deshalb jetzt ein guter Zeitpunkt, bestehende Regelungen zu überprüfen:
Sind Schattenmöglichkeiten vorhanden?
Ist der UV-Index bekannt?
Sind Beschäftigte unterwiesen?
Stehen geeignete Schutzmaßnahmen zur Verfügung?
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung oder rechtliche Beratung.