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Bewölkt heißt nicht ungefährlich – warum UV-Schutz auch 2026 oft unterschätzt wird
Der Himmel ist bedeckt, die Temperatur angenehm und von großer Sommerhitze keine Spur. Braucht man an einem solchen Tag überhaupt Sonnenschutz?
Genau diese Annahme kann problematisch sein.
Die DGUV hat im Juni 2026 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass UV-Strahlung auch bei bewölktem Himmel Haut und Augen belasten kann. UV-Strahlung ist unsichtbar und lässt sich weder zuverlässig an der Temperatur noch daran erkennen, wie sonnig sich ein Tag subjektiv anfühlt.
Rund sieben Millionen Beschäftigte arbeiten regelmäßig im Freien
Nach Angaben der DGUV sind in Deutschland etwa sieben Millionen Beschäftigte
regelmäßig beruflich im Freien tätig.
Das entspricht rund 16 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dazu gehören viele Berufe, die für sonnenschutzhut.de besonders relevant sind:
- Baustelle und Handwerk
- Landwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Straßenbau
- Bauhöfe
- Grünpflege
- Montagearbeiten
Gerade hier kann sich die UV-Belastung über viele Arbeitstage und Jahre aufsummieren.
Mehr als 5.300 anerkannte Berufserkrankungen im Jahr 2024
Die Bedeutung des Themas zeigt sich auch in den Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung. Allein im Jahr 2024 wurden laut DGUV mehr als 5.300 Fälle von hellem Hautkrebs oder dessen Vorstufen als Berufserkrankung anerkannt.
Der berufliche Sonnenschutz ist deshalb weit mehr als eine Komfortfrage.
Nicht auf das Thermometer schauen – sondern auf den UV-Index
Für die Einschätzung der UV-Belastung gibt es den UV-Index.
Die ASR A5.1 sieht bereits ab einem UV-Index von 3 Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vor. Ab einem Wert von 8 sind personenbezogene Maßnahmen zwingend erforderlich.
Damit ist der UV-Index für Außenbeschäftigte eigentlich mindestens ebenso relevant
wie die Wettertemperatur.
Ein praktischer Ansatz für Unternehmen ist deshalb, den aktuellen beziehungsweise erwarteten UV-Index täglich sichtbar zu machen.
Sonnenschutz besteht aus mehreren Bausteinen
Geeigneter UV-Schutz folgt auch hier dem TOP-Prinzip.
Zunächst sollte geprüft werden, ob direkte Sonneneinstrahlung durch Verschattung
reduziert werden kann.
Anschließend können Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation angepasst werden.
Für Bereiche, die trotzdem nicht ausreichend geschützt werden können, kommen personenbezogene Maßnahmen hinzu:
- körperbedeckende Kleidung
- geeignete Kopfbedeckung
- Sonnenbrille
- Sonnenschutzmittel
Die DGUV empfiehlt für unbedeckte Haut mindestens LSF 30, besser 50 oder 50+.
Wichtig ist außerdem eine ausreichende Menge und regelmäßiges Nachcremen.
Kopf, Ohren und Nacken nicht vergessen
Bei Außenarbeiten sind nicht nur Arme und Gesicht der Sonne ausgesetzt.
Gerade Ohren, Nacken und Kopf können über längere Zeit direkt bestrahlt werden.
Eine geeignete Kopfbedeckung kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung sein.
Modelle mit umlaufender Krempe oder zusätzlichem Nackenschutz bieten gegenüber
einer einfachen Schirmmütze einen größeren beschatteten Bereich.
Welche Lösung tatsächlich geeignet ist, hängt jedoch immer vom Arbeitsplatz
und von der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung ab.
Der einfachste Tipp für 2026
Morgens nicht nur fragen:
„Wie warm wird es heute?“
sondern zusätzlich:
„Wie hoch wird der UV-Index?“
Das dauert wenige Sekunden und kann helfen, Sonnenschutz rechtzeitig einzuplanen.