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Hitzeschutzplan 2026 – warum Betriebe jetzt vor der nächsten Hitzewelle planen sollten
enn die Wettervorhersage für morgen 35 °C ankündigt, ist es eigentlich schon zu spät, erstmals darüber nachzudenken, wo Schatten geschaffen werden kann, wer Getränke organisiert und welche Tätigkeiten verschoben werden können.
Der Sommer 2026 verdeutlicht, warum Unternehmen Hitzeschutz vorausschauend planen sollten. Der Deutsche Wetterdienst registrierte bereits im Juni eine außergewöhnliche Hitzewelle; auch Trockenheit prägte große Teile der bisherigen warmen Jahreszeit.
Für den Zeitraum März bis Ende Juli 2026 fiel deutschlandweit so wenig Niederschlag,
dass es seit 1882 nur zwei noch trockenere Vergleichszeiträume gab.
Was ist ein Hitzeschutzplan?
Ein Hitzeschutzplan ist kein kompliziertes hundertseitiges Handbuch.
Für viele kleinere und mittlere Betriebe reicht zunächst eine klare betriebliche Festlegung:
- Wer beobachtet die Wetterentwicklung?
- Wer entscheidet über zusätzliche Maßnahmen?
- Welche Schattenplätze stehen zur Verfügung?
- Wo gibt es Getränke?
- Welche Tätigkeiten können verlegt werden?
- Wie werden Beschäftigte informiert?
- Was geschieht bei gesundheitlichen Beschwerden?
Die DGUV nennt Notfall- und Hitzeschutzpläne ausdrücklich als sinnvolle organisatorische Maßnahme und empfiehlt, eine verantwortliche Person im Unternehmen festzulegen.
Stufe 1: Wetter beobachten
Der erste Schritt ist banal, aber wirkungsvoll.
Unternehmen mit Außenarbeitsplätzen sollten während
der warmen Jahreszeit regelmäßig auf:
Temperatur, Hitzewarnungen und UV-Index
schauen.
Die DGUV empfiehlt ausdrücklich, Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu beachten.
Stufe 2: Schatten vorbereiten
Schatten sollte nicht erst organisiert werden, wenn die Arbeit bereits läuft.
Je nach Arbeitsplatz können eingesetzt werden:
- Sonnenschirme
- Sonnensegel
- Überdachungen
- Unterstellmöglichkeiten
- natürliche Verschattung
- klimatisierte Fahrzeuge und Maschinen
Auch Pausenbereiche sollten möglichst geschützt liegen.
Stufe 3: Arbeitsabläufe anpassen
Besonders körperlich belastende Tätigkeiten können – soweit betrieblich möglich –
in die kühleren Morgenstunden gelegt werden.
Die DGUV empfiehlt außerdem, den Aufenthalt in direkter Sonne zu reduzieren
und insbesondere die Mittagszeit zwischen etwa 11 und 15 Uhr zu berücksichtigen.
Flexible Pausen und Abkühlmöglichkeiten können zusätzlich helfen.
Stufe 4: Getränke verfügbar machen
Bei Hitze steigt der Flüssigkeitsbedarf.
Deshalb sollte die Getränkeversorgung nicht vom Zufall abhängen.
Im Hitzeschutzplan kann beispielsweise festgelegt werden:
Wer besorgt Wasser?
Wo wird es bereitgestellt?
Wie kommt ein Mitarbeiter auf einer entfernten Baustelle daran?
Die DGUV führt die Bereitstellung geeigneter Getränke wie Trinkwasser
ausdrücklich als mögliche Hitzeschutzmaßnahme auf.
Stufe 5: Persönlichen Schutz bereitstellen
Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen,
kommen persönliche Maßnahmen hinzu.
Für Außenarbeit nennt die DGUV unter anderem körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckungen beziehungsweise Nackenschutz und UV-Schutz für die Augen.
In Bereichen mit Schutzhelmpflicht kann beispielsweise ein geeigneter zusätzlicher
Nacken- und Ohrenschutz erforderlich sein.
Hitze und UV-Strahlung getrennt bewerten
Ein besonders wichtiger Punkt:
Ein Hitzeschutzplan ersetzt keinen UV-Schutzplan beziehungsweise die Bewertung natürlicher UV-Strahlung.
Ein Tag muss nicht extrem heiß sein, um einen hohen UV-Index zu haben.
Deshalb sollte ein moderner betrieblicher Sommercheck immer zwei Fragen beantworten:
Wie groß ist heute die Hitzebelastung?
und
Wie hoch ist heute die UV-Belastung?
Jetzt planen statt beim nächsten Hitzetag improvisieren
Mit zunehmender Erwärmung wird es für viele Außenbetriebe sinnvoller,
Hitzeschutz genauso selbstverständlich vorzubereiten wie Winterdienst, Schlechtwetterkleidung oder andere saisonale Arbeitsschutzmaßnahmen.
Ein einfacher Hitzeschutzplan sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten
geklärt sind und Maßnahmen bei Bedarf schnell aktiviert werden können.